Die Stadt Borken handelt - siehe HNA vom 27.01.2016:
Schwalm-Eder. In der Stadt Borken sind alle Katzenbesitzer ab sofort verpflichtet, ihre Freigängertiere kennzeichnen, kastrieren und registrieren zu lassen.
Das schreibt die Katzenschutzverordnung vor, die die Stadt Borken erlassen hat. Danach können Katzenhalter, die diesen Pflichten nicht nachkommen, mit einem Bußgeld belegt werden.
Borken ist die erste Kommune im Landkreis - und nach Darmstadt und Kirchheim die dritte in Hessen - die diese Auflagen macht. Die Stadt sei dem dringenden Wunsch des Tierschutzvereins Homberg-Borken nachgekommen, dass Katzenhalter mehr in die Pflicht genommen werden, sagt Ordnungsamtleiter Udo Maikranz. Damit soll die hohe Vermehrungsrate und die Zahl der herrenlosen Tiere eingedämmt werden. Die Verordnung stelle mehr als nur einen Appell ans Verantwortungsbewusstsein der Katzenhalter dar: Auch wenn die Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt seien, gelte nun das Recht, dass Freigängerkatzen kastriert werden müssen.
Für die Mitglieder des Tierschutzvereins Homberg-Borken stelle die Verordnung ein Geschenk dar, sagt Sprecherin Sonja Hentschel-Dörr. Denn die werde - wenn auch erst langfristig - die hohe Zahl der Fundtiere dezimieren, die Tierschutzvereine entlasten und das Verbreiten von Krankheiten vermindern. Zudem erhöhe die Registrierungspflicht die Chance, dass Fundtiere zurückgegeben werden können.
Die neue Verordnung stelle eine „sehr gute Maßnahme“ dar, auf die Tierschützer lange hätten warten müssen, sagen Ralf Pomplun vom Tierheim Beuern und Daniela Stolz vom Tierschutzverein Neukirchen. Sie biete Tierschützern endlich Rechtssicherheit: Sie legalisiere das Vorgehen, dass sie Fundkatzen aufnehmen und kastrieren lassen dürfen. Das sei gerade für freilebende Katzen wichtig, die unter Krankheiten litten und oft elend zugrunde gingen.
Mikrochip zur Kennzeichnung Für die Kennung der Katzen wird ein Mikrochip vom Tierarzt mittels Spritze unter die Haut implantiert, den man von außen mit einem Lesegerät lesen kann. Die 16-stellige Chipnummer muss im Anschluss zusammen mit der eigenen Adresse und Telefonnummer bei einem Haustierregister gemeldet werden. Diese Registrierung ist kostenlos. (HNA vom 27.01.2016)